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Gestaltungssatzungen für historische Stadt- und Ortskerne

Einfluss nehmen auf ihr Stadtbild!

Einfluss nehmen auf ihr Stadtbild! Gestaltungssatzungen für historische Stadt- und Ortskerne

Auf der Grundlage von § 88 ThürBO bzw. § 91 HBO können Städte und Gemeinden örtliche Bauvorschriften erlassen, um die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und von Werbeanlagen zu beeinflussen und zu steuern. Das Ziel ist die Erhaltung und bewusste Gestaltung von bewahrenswerten Ortsbildern. Für einen bestimmten räumlichen Geltungsbereich können somit Anforderungen z. B. an die Baukörper, Dächer, Fassaden, Fenster, Türen/Tore und Werbeanlagen gestellt werden. Besonders schutzwürdige Gebiete können historische Innenstädte, Werkssiedlungen, Gründerzeitviertel oder andere architektonisch anspruchsvolle Quartiere mit einer besonderen Prägung sein.

Kommunen sichern sich mit diesem Instrument den Einfluss auf die Bauvorhaben von Investoren und privaten Bauherren unabhängig vom Denkmalschutz. Die ProjektStadt bietet den Städten und Gemeinden die komplette Erstellung der Gestaltungssatzung inklusive aller Verfahrensschritte an. Unser interdisziplinäres Team löst alle baufachlichen und formellen Aufgaben.

Daten & Fakten

Ziel  
  • Einflussnahme der Kommune auf die bauliche Gestaltung
  • Verständliche Vorgaben für Bauherren in Bild und Text
  • Alternativ kann eine Gestaltungsfibel als informelles Instrument auch eine rein beratende Funktion haben
 
Leistungsumfang  
  • Initiierende und begleitende Beratung
  • Vor-Ort-Begehungen und Bestandserfassungen, Analyse und Bewertung der architektonischen Grundlage, Definition der erhaltenswerten Bauteile und Gestaltung
  • Erstmalige Erstellung oder Überarbeitung einer Gestaltungssatzung in Text, Bild, Zeichnungen und Karte
  • Abstimmung mit politischen Gremien, Denkmalpflege und Kommunalaufsicht, Moderation, Präsentation
  • Anzeige, Bekanntmachung, Öffentlichkeitsarbeit
 
Finanzierung Fördermöglichkeit über Städtebauförderung in Bundes- oder Landesprogrammen
Beispielaufträge  
  • Gestaltungssatzung für die Stadt Treffurt „Historische Altstadt“ (Überarbeitung, 2016)
  • Gestaltungssatzung für den OT Großburschla „Ortskern“ (Aktualisierung, 2018)
  • Gestaltungssatzung für die Stadt Bad Tennstedt „Historische Altstadt“ (Erstaufstellung, 2019 laufend)
 
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Annette Freund
Dipl.-Ing. Architektin Annette Freund

Projektleiterin Stadtentwicklung Thüringen

Martin Günther
Dipl.-Ing. Stadtplaner Martin Günther

Leiter Stadtentwicklung Thüringen